Haus & Grund: Beschluss der Mietpreisbremse befremdlich
Ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken beiseitegeschobenDer Bundestag hat heute die Mietpreisbremse beschlossen. In diesem Zusammenhang bezeichnete Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann es als befremdlich, mit welcher Leichtigkeit eine große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten verfassungsrechtliche Bedenken beiseiteschiebt. „In ihrer Funktion als Gesetzgeber seien die Abgeordneten in ganz besonderem Maße dem Grundgesetz verpflichtet. Deshalb müssten begründete Hinweise auf verfassungsrechtliche Hürden zumindest ernsthaft diskutiert werden“, forderte der Verbandschef. Dies sei bei der Mietpreisbremse nicht ansatzweise geschehen. Er verwies dabei auf ein im November vergangenen Jahres veröffentlichtes Gutachten von drei renommierten Verfassungsrechtlern der Berliner Humboldt-Universität, in dem detailliert auf die verfassungsrechtlichen Probleme hingewiesen wird und mögliche Lösungswege aufgezeigt werden.
Laut Kornemann zeugt das Votum des Bundestages zudem von Unkenntnis marktwirtschaftlicher Prinzipien. „Wer glaubt, dass die Qualität, aber auch die Quantität des Wohnungsangebots von einer Preisobergrenze unbeeinflusst bleibt, der irrt. Die Eigentümer werden künftig nur noch das Notwendigste tun, um ihre Immobilien instand zu halten, weil sie ihre Aufwendungen nicht mehr refinanzieren können“, stellte Kornemann klar. Langfristig werde sich die Wohnungsqualität verschlechtern, was gerade auch Mieter spüren werden.
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» Zusammenfassung des Gutachtens
Haus & Grund: Beschluss der Mietpreisbremse befremdlich
Ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken beiseitegeschobenDer Bundestag hat heute die Mietpreisbremse beschlossen. In diesem Zusammenhang bezeichnete Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann es als befremdlich, mit welcher Leichtigkeit eine große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten verfassungsrechtliche Bedenken beiseiteschiebt. „In ihrer Funktion als Gesetzgeber seien die Abgeordneten in ganz besonderem Maße dem Grundgesetz verpflichtet. Deshalb müssten begründete Hinweise auf verfassungsrechtliche Hürden zumindest ernsthaft diskutiert werden“, forderte der Verbandschef. Dies sei bei der Mietpreisbremse nicht ansatzweise geschehen. Er verwies dabei auf ein im November vergangenen Jahres veröffentlichtes Gutachten von drei renommierten Verfassungsrechtlern der Berliner Humboldt-Universität, in dem detailliert auf die verfassungsrechtlichen Probleme hingewiesen wird und mögliche Lösungswege aufgezeigt werden.
Laut Kornemann zeugt das Votum des Bundestages zudem von Unkenntnis marktwirtschaftlicher Prinzipien. „Wer glaubt, dass die Qualität, aber auch die Quantität des Wohnungsangebots von einer Preisobergrenze unbeeinflusst bleibt, der irrt. Die Eigentümer werden künftig nur noch das Notwendigste tun, um ihre Immobilien instand zu halten, weil sie ihre Aufwendungen nicht mehr refinanzieren können“, stellte Kornemann klar. Langfristig werde sich die Wohnungsqualität verschlechtern, was gerade auch Mieter spüren werden.
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