Herbst: Wohin mit all dem Laub?

Der Herbst hat viele schöne und bunte Seiten. Der Herbst läutet aber auch die Laubzeit ein: Die Blätter bedecken Gärten und Wege und sorgen für eine erhöhte Rutschgefahr. Hauseigentümer sollten daher in diesen Wochen dafür Sorge tragen, dass Laub auf Gehwegen vor sowie auf dem eigenen Grundstück nicht zur Gefahr für Passanten und auch sie selbst wird. Das empfiehlt der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Gerade in Verbindung mit Regen könne ein mit Laub bedeckter Weg sehr rutschig werden. Die Verkehrssicherungspflicht treffe den Eigentümer nicht nur bei Eisbildung und Schneefall.
Anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum werde in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt. Die Eigentümer müssten dieses Laub nur zu Haufen zusammenfegen, so dass Straßenrinnen und Gullys nicht verstopft werden. Laub, das von eigenen Bäumen auf den öffentlichen Gehweg gefallen ist, sollte auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Nicht erlaubt ist das Zurückwerfen oder Entsorgen der Herbstblätter in Nachbars Garten. Eigentümer könnten das Laub beispielsweise kompostieren oder als Frostschutz für Gartenpflanzen verwenden. Hauseigentümer, die keinen Kompost im Garten haben, sollten das Laub beim Wertstoffhof entsorgen lassen. Wer hingegen Laub- und Grüngutabfälle im Wald entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Haus & Grund weist darauf hin, dass Dritte das Laubfegen übernehmen können. Allerdings bliebe auch in diesem Fall der Eigentümer zur Überwachung verpflichtet. Die meisten Gemeinden regelten die Reinigungspflichten in Satzungen. Welche einzelnen Regelungen vor Ort bestehen, könne dort nachgelesen werden.