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Mieterhöhungen: Bundesrat debattiert Strafe für Vermieter

Haus & Grund warnt vor Neubau-Stopp
 

„Wenn die Möglichkeiten zur Erhöhung von Wohnungsmieten wie vom Hamburger Senat vorgeschlagen umgesetzt werden, käme der Neubau zum Erliegen.“ Davor warnte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann anlässlich einer heutigen Debatte im Rechtsausschuss des Bundesrates über eine Verschärfung des Wirtschaftsstrafgesetzes. In Hamburg liege die ortsübliche Vergleichsmiete bei 7,39 Euro pro Quadratmeter. Wer als Bauwilliger dann nicht mehr als 20 Prozent darüber vermieten dürfe, verzichte ganz auf den Bau. Ein Neubau koste pro Quadratmeter etwa 9,50 Euro. Ähnlich verhielte es sich beispielsweise in Berlin mit einer Vergleichsmiete von 5,99 Euro. „Der Neubau würde also genau dort abgewürgt, wo er gebraucht wird“, so Kornemann. Zudem verschärften immer höhere energetische Anforderungen an Neubauten die Situation auf den angespannten Wohnungsmärkten.

Aktuell sieht das Wirtschaftsstrafgesetz vor, dass ein Vermieter bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen muss, wenn er eine Miete verlangt, die 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, und er hierbei die Not des Mieters ausnutzt, keine günstigere vergleichbare Wohnung zu finden. Nach dem heute im Bundesrat diskutierten Vorschlag Hamburgs soll dieses Bußgeld jedoch schon dann anfallen, wenn Vermieter in Gemeindeteilen mit einem geringen Angebot an vergleichbarem Wohnraum eine entsprechende Miete verlangen, ohne dass eine Notlage des Mieters ausgenutzt wird.