Presse 2018 bis 2022

Vortrag 7.12.2022:

Thema: Teilverkauf und Leibrente   *) siehe unten

Wie nutze ich meine Immobilie zum Ende meines Lebens? Will
ich bis zum Ende darin wohnen oder Liquidität schaffen, um das
Leben nochmal finanziell freier zu genießen? Geht vielleicht beides?
Auf Einladung von Haus und Grund Oelde e.V. hat der
Immobilienfachmann und Betriebswirt Dr. Oliver Altenhövel in
seinem Vortrag die verschiedenen Alternativen aufgezeigt.
Die rechtlich und finanziell einfachste Lösung ist der Verkauf
der Immobilie mit Neukauf oder Anmietung einer kleineren
Wohnung bzw. der Einzug ins betreute Wohnen. Hier erzielt
man nachweislich den höchsten Verkaufserlös. Es bedeutet
allerdings endgültig das Verlassen des vertrauten Zuhauses
und der Umzug in ein neues Zuhause und eine andere
Umgebung.
Eine andere Möglichkeit ist der Tausch von Immobilien.
Z.B. eine junge Familie hat eine zu klein gewordene
Eigentumswohnung und sucht ein Haus mit Garten und das
ältere Ehepaar möchte sich verkleinern. Beide Eigentümer
verkaufen gegenseitig ihr Objekt. In der Praxis findet man hier
jedoch eher selten eine Einigung.
Realistischer ist der Verkauf der eigenen Immobilie und
Zurückmietung. Der Verkäufer erhält hohe Liquidität, genießt
weiter die gewohnte Umgebung und ist alle Sorgen um die
Immobilie (Instandhaltung / Instandsetzung) los. Der Käufer
sieht es als langfristige Wertanlage und bekommt eine
monatliche Miete.
Der Anlass des Vortrags war aber die aktuell allgegenwärtige
Diskussion um die Themen Teilverkauf und Leibrente.
Beim Teilverkauf verkauft man maximal 50% der Immobilie. Der
Verkäufer erhält die gewollte Liquidität und das Nutzungsrecht
des eigenen Zuhauses in Form eines lebenslangen
Nießbrauchrechts. Nachteil dieser Variante ist, dass der
Verkäufer (bis auf geringe Ausnahmen) für die Instandsetzung /
Instandhaltung allein verantwortlich bleibt.

Bei der Leibrente wird die Immobilie zu 100% verkauft. Der
Verkäufer erhält auch hier ein insolvenzgesichertes
lebenslanges Wohn-/Nießbrauchrecht. Die Auszahlung des
Kaufpreises erfolgt in Form von monatlichen Zahlungen, die
sog. Leibrente. Hier übernimmt der Käufer auch sämtliche
Instandhaltung / Instandsetzungsmaßnahmen am Haus.
Die Vielfalt der Möglichkeiten zeigt, dass es bei Interesse
fachkundiger Beratung braucht mit Bezug auf die ganz
persönliche Lebenssituation. Ist man allein, ein Paar, wie alt,
wie gesund, plant man Reisen oder größere
Neuanschaffungen, hat man Kinder, ist die Immobilie noch
belastet? Will ich einen höheren Einmalbetrag und/oder nur monatlich
meine Rente aufbessern? Auch die Frage, was passiert, wenn der Käufer insolvent wird,
muss rechtlich bedacht werden. Oder wie hoch ist der
Wertansatz und/oder die Abzinsung der Leibrente.
Nachdem Dr. Altenhövel den Gästen seine unverbindliche
Beratung für ihre individuelle Entscheidung angeboten hatte,
dankten die Gäste für die Informationen und machten sich
nachdenklich auf den Heimweg.

*) 04.03.2023:  Die Bafin – Bundesaufsichtsamt für das Finazwesen –  warnt Rentner vor dem Teilverkauf:

„Teilverkäufe werden als schnell, unkompliziert und lebenslang sicher angepriesen. Tatsächlich halten Teilverkäufe vieles nicht, was die Werbung verspricht“,

Monatliche Gebühren teils schwer kalkulierbar —– Viele Probleme zeigen sich erst beim Verkauf —– Angebote vergleichen

Haus und Grund Oelde besucht das 3D-Druck Haus in Beckum      29.9.2021

An vier Terminen besuchen jeweils 10 Mitglieder das 3D-Druck Haus in Beckum, Sudhoferweg 51.  Bei dem ersten Termin  am 29.9. waren die Mitglieder beeindruckt von der technischen Möglichkeit des 3–D-Drucks im  Hausbau und von der Ausstattung des Hauses mit hohem ökologischem Anspruch.  Es ist auch eine individuelle  Anmeldung  bis August 2022 möglich unter  www.mense-korte.de. Siehe auch  den WDR-Bericht  unter https://www1.wdr.de/fernsehen/lokalzeit/muensterland/videos/video-d-druckerhaus-in-beckum-fertig-100.html

„Die Glocke“ zur HV 25.08.2021

„Die Glocke“ zur HV 26.02.2020

„Die Glocke“ zum 11.12.2019

„Die Glocke“ zum 03.09.2019

„Die Glocke“ zum 14.06.2019

„Die Glocke“ zum 27.02.2019

Hier die Informationen (pdf) zum Download     „Datenschutz für Vermieter“

47 Datenschutzgrundverordnung Neue datenschutzrechtliche Vorschriften

48 Datenschutzgrundverordnung Worauf Vermieter jetzt achten müssen

49 Datenschutzgrundverordnung – Praxistipps und Umsetzung

Muster eines Informationsschreibens für die Vermietung

Verarbeitungsverzeichnis Mietrecht

Was Vermieter wissen müssen

„Die Glocke“ zum 04.12.2018

„Die Glocke“ zum 05.09.2018

„Die Glocke“ zum 06.06.2018

nicht veröffentlicht:

12 Brunnenanlagen beidseitig der Ems fördern aus bis zu 25 Metern Tiefe das Rohwasser aus  den Nie­der­ter­ras­sen­san­den der Ur-Ems-Rin­ne,   leiten es in Vohren durch eine dreistufige Aufbereitungsanlage, um es schließlich  in das ca. 1000km lange Rohrverteilungsnetz zu speisen, das 236.000 Menschen zwischen Ems und Lippe mit Trinkwasser versorgt.

„Die Glocke“ zum 28.02.2018