Presse bis 2017 -2-

Bericht zur Jahresmitgliedersammlung  am 08.03.2017

Bericht  zum  Stammtisch vom 07.12.2016

Haus und Grund Oelde e.v. besuchte die  Firma  Skantherm -Kaminöfen, Oelde

25 Interessenten haben kürzlich die Oelder Firma Skantherm besucht und waren von den großzügigen Ausstellungs-, Büro- und Produktionsräumen für Kaminöfen beeindruckt. Herr Lindner von Skantherm erläuterte den inzwischen internationalen Vertrieb der Produkte (16.000 Öfen p.a.) und informierte über die heutigen technischen  Umweltanforderungen an die modernen Öfen, was von den schon erfahrenen  Kaminofenbesitzern wie auch von  grundsätzlich  Interessierten aufmerksam verfolgt wurde. Anschließend  traf man sich im Oelder Pott`s-Brau-und Backhaus und verabschiedete das Vereinsjahr mit einem kleinen Umtrunk.  

Bericht  zum  Stammtisch vom 07.09.2016

Haus und Grund Oelde e.V. hat die Firma Kranz engineering, Architekten und Ingenieure, in Stromberg besucht zu den Themen Altbausanierung mit passenden KfW-Programmen und Ursachen von Schimmelbildung.

Die interessierten Mitglieder wurden von Frau Hildegard Kranz, Architektin B.A. und Herrn Thomas Kranz, Dipl. Ing. Bauingenieur und Statiker, in ihren neu gestalteten Büroräumen der ehemaligen Dorfschule in Stromberg empfangen. Die Altbausanierung mit Beantragung passender KfW-Mittel gehört zu einem der Spezialgebiete des Büros Kranz-engineering und die Eheleute Kranz konnten dies mit der Totalsanierung und Umwandlung der ehemaligen Dorfschule zu einem modernen Bürogebäude eindrucksvoll unter Beweis stellen. Mit der Besichtigung der Räumlichkeiten erläuterten die Eheleute Kranz die Verwendung modernster Materialien für die Isolation des Gebäudes von innen mit einer Dämmung und einem Lehmputz, der für ein angenehmes Raumklima zu jeder Jahreszeit sorgt. Beheizt wird das Gebäude mit einer Erdwärmepumpe und die Warmwasserbereitung erfolgt über eine Solaranlage. In diesem Gebäudes ist es gelungen, das Zusammenspiel von modernen Materialen (z.B. Glas, Eisen, Holz, Fließbetonboden) und alten Elementen, wie z.B. der Erhalt des Treppenhauses und der Kappendecke in einem ehemaligen Klassenraum, zu einem harmonischen Gesamtbild zusammenzuführen.

Nach dem interessanten Rundgang referierte Frau Kranz über sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen von Altgebäuden und die entsprechenden Förderprogramme der KfW, bei deren Antragstellung das Architekturbüro hilfreich zur Seite steht.

Herr Kranz referierte zum Thema Ursachen von Schimmelbildung, das nochmal alle Zuhörer aus Erfahrung aufhorchen ließ. An Hand der Taupunkttabelle und der Schimmelbildung an der „geometrischen Ecke“ erläuterte er die naturgegebenen Ursachen der Schimmelbildung und zeigte bauliche Abhilfen auf.

Die Zuhörer waren von den umfangreichen Informationen beeindruckt, dankten für den Abend und gratulierten zu dem gelungenen Gebäudeumbau.

Thema des Stammtisches  vom 11.05.2016 :              „Mieterhöhungsschreiben richtig verfassen“

Referent: Rechtsanwalt Treude, Geschäftsführer Haus und Grund WestfalenI.             

I.     Möglichkeiten der Mieterhöhung: 

          1.Staffelmiete:

Bei Abschluss des Mietvertrages kann bereits eine Erhöhung in bestimmten zeitlichen Abständen festgelegt werden.

            2. Indexmiete    

Bei Abschluss des Mietvertrages kann die Erhöhung der Miete an die Steigerung des Verbraucherindex (umgangssprachlich: Inflationsrate) gekoppelt werden. Der Verbraucherindex wird vom statistischen Bundesamt veröffentlicht. Eine Zusatzvereinbarung ist unter www.hausundgrund-westfalen.de  „Formulare“ erhältlich.

           3.Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen:

11 % der Modernisierungskosten sind auf die Mieter umlegbar.

Der Mieter muss der Erhöhung der Miete nicht zustimmen.

Bei energetischen Maßnahmen ist der Mieter während der Durchführung der Maßnahmen 3 Monate lang nicht zur Minderung der Miete berechtigt.

Wichtig: Rechtlich richtige Vorgehensweise in Form der Ankündigung der Maßnahmen.

Empfehlenswert ist eine vorherige Modernisierungsvereinbarung mit dem Mieter. Das Formular ist bei Haus und Grund Westfalen erhältlich.

         4.Vergleichsmieten:

Auflistung von 3 vergleichbaren Wohnungen.

Dies ist die einfachste Variante der Mieterhöhung.

In der Praxis scheitert dies häufig daran, dass die Vermieter die von ihnen vereinnahmten Mieten nicht offen legen möchten.

           5.Mietspiegel:

Der Oelder Mietspiegel nennt die Mieten der einzelnen Baujahresklassen in einer Spanne von—bis. Nimmt man für die Erhöhung den Mittelwert, ist dies ohne Probleme möglich. Möchte man den obersten Wert ansetzen, so ist dies zu begründen mit Lage und Ausstattungsmerkmalen.

Für Orte ohne Mietspiegel darf der Mietspiegel eines vergleichbaren Nachbarortes herangezogen werden.

Für die Mieterhöhung mit Hilfe des Mietspiegels ist die Zustimmung des Mieters erforderlich.

Stimmt der Mieter der Mieterhöhung zu, so gilt die erhöhte Miete mit Beginn des 3. Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens beim Mieter (558b BGB).

II.            Mieterhöhungsschreiben formulieren

Ein Musterschreiben finden Sie zum Kopieren unter „unsere Leistungen /  Mietspiegel“

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Thema des Stammtisches am 02.12.2015

Aufgaben und Ausrüstung der Feuerwehr Oelde

Hierzu hatten sich auf Einladung der Feuerwache Oelde  und von Haus und Grund Oelde ca 20 Interessierte eingefunden und verfolgten gespannt den Ausführungen von  Brandoberinspektor Rolf Vennewald zu den Themen: Retten von Personen und Tieren, Löschen von Bränden, Bergen von Sachgütern, Schützen von Wohngebieten bei Hochwasser, Notfallrettung, Krankentransporte. Während die Feuerwehr mit 17 hauptamtlichen  und 92 freiwilligen Kräften in 2014 zu 291 Einsätzen  gerufen wurde, leisteten die 20 Mitarbeiter der „Rettung“ 3.411 Rettungseinsätze und 1164  Krankentransporte. Die Stadt Oelde stellt sicher, dass im Bedarfsfall mit einer Mindeststärke von 9 Einsatzkräften innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle Hilfe am Einsatzort vorhanden ist. 

Nach diesen mit Bildern und Geschichten unterlegten Informationen und Auftritt eines voll ausgerüsteten Feuerwehrmann  wartete auf dem Vorplatz  der ausgefahrene Leiterwagen mit seinen 24 Metern Höhe. Als sich niemand fand, die Leiter in dieser Höhe auszuprobieren, wurde der Einsatzwagen, der immer als erstes rausfährt, mit all seinem an Bord befindlichen Gerät zum Leuchten, Löschen, Brechen, Schneiden, Spreizen, Auseinanderpressen und zur Rauchabschottung besichtigt. Beim anschließenden Umtrunk zeigten sich die Gäste beeindruckt  von dem, was sie zu hören und zu sehen bekommen hatten.

Thema des Stammtisches am 02.09.2015

„Ein sicheres Zuhause“. Hierzu referierte auf dem  vierteljährlichen Stammtisch Jürgen Gausebeck von der Kreispolizeibehörde Warendorf. Alle vier Minuten geschieht ein Einbruch hauptsächlich durch ungesicherte Fenster und Türen. Nur mit einem Schraubenzieher ausgerüstet braucht der Einbrecher dazu weniger als 30 Sekunden und ihn interessiert jedes Haus und jede Wohnung zu jeder Tageszeit. Wie kann man dem vorbeugen? Durch Beobachtung und Ansprache fremder Personen, durch Absprachen in der Nachbarschaft, durch Abschließen der Haus- und Terrassentüren auch bei kurzem Verlassen des Hauses, durch Schließen der Fenster-ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster-und durch mechanische Sicherheitstechnik  an Türen, Fenstergriffen und -rahmen, die durch einen Fachmann angebracht werden sollte. Jede zeitliche Verzögerung hält den Einbrecher von seinem Vorhaben ab. Eine Alarmanlage kann helfen. Rollläden nur nachts runter lassen und die Wohnung bei Abwesenheit durch Licht bewohnt erscheinen lassen. Bringen Sie Ihre Wertsachen ins Schließfach bzw. notieren und fotografieren Sie die Details Und für den Fall, dass Sie doch heimgesucht werden? Ruf 110. Die Polizei Warendorf berät unter  02581 / 600 – 280  und www.riegelvor.nrw. de

Themen des Stammtisches am 06.05.2015

KFW-Förderung-Sanierung und Nachrüstfrist für die ungedämmten obersten Geschossdecken bis zum 31.12.2015. 

Nachdem zunächst Ron Dittmann von der Volksbank Oelde über KfW-Förderangebote für energieeffiziente Sanierung und altersgerechten Umbau referierte, informierte Peter Krampe jun. von der Firma Holzbau Peter Krampe über die Dämmpflicht der obersten Geschossdecke. Diese gesetzliche Auflage betrifft alle Häuser, deren oberste Geschossdecke den Mindestwärmeschutz mit einem U-Wert von 0,96 W/m²K nicht erfüllen. Nicht betroffen sind Ein- und Zweifamilienfamilienhäuser, in denen der Eigentümer am 1.2. 2002 selbst gewohnt hat. Hier greift die Auflage erst bei Verkauf oder Vererbung. Viele Oelder Häuser, die vor 1973 gebaut wurden, haben teilweise nur reine Betondecken oder Holzbalkendecken ohne Dämmung als oberste Geschoßdecken. Eine Dachbodendämmung kann je nach vorhandener Situation mit Mineralwolle, mit extrudiertem Hartschaum und trittfester Abdeckung oder als Einblasdämmung mit Zellulose oder Steinwolle erfolgen. Bei entsprechender Dämmstärke sind die Arbeiten förderfähig.

Thema der Hauptversammlung  25.2.2015

Brandmelderpflicht in NRW ab  31.12.2016

Referent  Thorsten Kämper – Fa. Brandmelderprofi -Tel.: 02381- 42 66 93 6 -aus Hamm erklärte die Hintergründe der Gesetzgebung, die Gefahren bei einem Haus- oder Zimmerbrand und das Ziel der Brandmelder, schlafende Menschen rechtzeitig zu wecken, um vor dem Feuer und insbesondere vor dem Rauch, der die Bewohner ggflls. schon nach dreimal Einatmen besinnungslos machen  kann, rechtzeitig zu warnen. Ausgestattet werden müssen alle Zimmer, in denen Menschen schlafen(auch Gästezimmer) und Fluchtwege (Flure). Empfehlenswert sind zudem das Treppenhaus und die Decken über Waschmaschinen und Trockner. Die Befestigung unter der Decke  soll mindestens 50 cm Raum lassen zu Wänden, Lampen, Stürzen, Schränken. Die Geräte müssen einmal im Jahr gewartet werden.  Zwecks Dokumnetation gibt es ein Wartungsheft, was im Falle eines Brandes für die Haftungsfrage entscheidend sein kann.

Es gibt unterschiedliche Geräte im Angebot mit technisch qualitativen und preislichen Unterschieden, u.a. direkt bei www.haus-und-grund-westfalen.de.   oder  über  Herrn  Kämper , Mitglied von Haus und Grund Soest, der von den preiswerten Angeboten im Baumarkt abrät. Siehe homepage info@brandmelderprofi.de auch für weitere Details .

Thema des Stammtisches vom 3.12.2014

„Erben und Vererben von Immobilien unter steuerlichen Gesichtspunkten“

Gastreferent Bastian Tippkemper, Steuerberater in Oelde, gab in seinem Vortrag Antworten zu den Fragen: Soll man die Immobilie  durch Testament vererben oder schon zu Lebzeiten durch Schenkungsvertrag übertragen? Wie kann ich mich im Alter absichern (Wohnrecht , Nießbrauch,Leibrente, Pflegeverpflichtung, Rückforderungsrechte )? Wie ist die Bewertung der Immobilie, wie die Steuerklasse der Erben, wie ihre  Freibeträge für die Erschaftssteuer? Wie sicher ist mein letzter Wille? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es (z.B.Berliner Testament, Erbengemeinschaft, Nacherben, Überspringen auf Enkel, Pflichtteilsansprüche, Adoption, Vermächtnisse/Auflagen).

Im Einzelfall -insbesondere bei größerer  Erbmasse und mehreren Erbberechtigten- wird geraten, die steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen mit den Erben unter Hinzuziehung des Steuerberaters zu besprechen und das Testament notariell beglaubigen zu lassen, was später die Kosten für den Erbschein spart.

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Thema des Stammtisches vom 1.10.2014

„Nebenkostenabrechnung“  

Herr Junkerkalefeld als Gastrefernet, Frau Huning und Herr Manefeld erläuterten Besonderheiten  zum Thema in der Hausverwaltung und der Rechtsberatung. Zwecks eventuell notwendiger Beweisführung  wird der  schriftliche Mietvertag mit detaillierter Aufführung der anfallenden Nebenkosten („NK“) empfohlen. Die NK sind jeweils für ein Wirtschaftsjahr = 12 Monate  innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Berechnungsjahres zu erstellen. Danach verliert der Vermieter seinen Anspruch, nicht aber der Mieter. Es folgte eine Liste der umlagefähigen Nebenkosten, wie sie  im Mietvertragsformular von „Haus und Grund“ aufgelistet sind. Nicht umlagefähig sind Kosten der Instandhaltung, der Verwaltung sowie Zinskosten /Kontoführungsgebühren sowie Erbpachtzinsen. Der Verteilerschlüssel ist zu vereinbaren:  grundsätzlich nach Anteil der  Wohnfläche, verbrauchsabhängige Kosten nach Zählerstand bzw. Personenzahl. Die vereinbarte monatliche NK-Pauschale  kann bei Kostenanstieg angepasst werden. Innerhalb eines Monats nach Vorlage hat der Mieter das Recht zur Einsicht in die zugrunde gelegten Abrechnungen.

Kosten der Instandhaltung trägt der Vermieter. Die Kleinreparaturklausel begrenzt die Mieterbeteiligung auf €100 pro Einzelfall, höchstens €200 p.a. bzw. max. 6% der Jahresgrundmiete. Investitionskosten können bis zu 11%p.a. auf die Kaltmiete umgelegt werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme  angekündigt und begründet wurde. 

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Thema des  Stammstisches vom 03.07.2014

Mietvertragsformular „Haus und Grund“ –Vergleich mit Mietverträgen aus dem Schreibwarenhandel zu Themen: 

Mietfläche, Schlüsselübergabe, Übergabeprotokoll,Betriebskosten (Umlage Stromverbrauch der Gemeinschaftsheizung), Kaution, Regelung Kleinreparaturen

Nachbarschaftsrecht  zur  Grenzbepflanzung (Heckenschnitt, Laub, Obst), Gartenordnung der Stadt Oelde

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Thema des  Stammtisches vom 07.05.2014 :

Änderungen zur Energieausweispflicht ab 01.05.2014

Folgende Grafik zu dem Thema: wann benötige ich welchen Energieausweis (Verbrauchs-/Bedarfsausweis) für meine Immobilie.

Tabelle Energieausweis