Mietspiegel Oelde

Die Stadt Oelde stellt in regelmäßigen Abständen einen Mietspiegel für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen im  Stadtgebiet Oelde zusammen.

Hier die aktuelle Ausgabe – Stand 01.09.2019 – von der  Internetseite der Stadt Oelde.

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Mietspiegel für das Stadtgebiet Oelde

Stand 1.9.2019 – gültig bis 31.12.2022*)

*) wir sind mit der Stadtverwaltung Oelde im Gespräch 

wegen Aktualisierung.

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Einfacher Mietspiegel für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen im Bereich der Stadt Oelde

Original siehe: https://www.oelde.de/medien/rathaus/download-flyer/mietspiegel-stand-2019?cid=1nm

Mieterhöhungsschreiben auf Basis Mietspiegelanpassung siehe unter „Formulare -Infos“

I. Allgemein

Der Mietspiegel dient insbesondere dem Zweck, Mietern und Vermietern eine Möglichkeit zu geben, im Rahmen ortsüblicher Mieten in eigener Verantwortung eine für beide Seiten angemessene Miete je nach Lage, Ausstattung, Größe und Baujahr der Wohnung oder des Gebäudes zu vereinbaren.

Der in der Tabelle angegebene Mietpreis weist lediglich die Mietpreissituation im Gebiet der Stadt Oelde aus.

Die Werte beziehen sich auf Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Der Mietspiegel ist auf Mieteinfamilienhäuser und vermietete Einliegerwohnungen nur bedingt anwendbar.

II. Mietspreisspannen

Baujahr Standardwohnung
bis 1960 2,80 € 4,00 €
1961 – 1970 4,00 € 4,50 €
1971 – 1980 4,15€ 5,40 €
1981 – 1990 4,80 € 5,90 €
1991 – 2000 5,80 € 6,70 €
2001 – 2010 6,20 € 7,50 €
2011-2017 6,60 € 8,10 €
ab 2018 8,00   8,50

III. Miete

Es werden sieben  Baujahresgruppen unterschieden.

Die Tabellenwerte geben die reine Nettomiete an, d.h. die Kaltmiete ohne jegliche Betriebskosten.

Zu den Betriebskosten gehören u.a. Grundsteuer, Frischwasser, Entwässerungsgebühren, Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr.

IV. Standardwohnung

Die Mietpreisspannen beziehen sich auf Wohnungen in mittlerer Wohnlage, die ein Bad oder Dusche, WC und Balkon oder Loggia besitzen. Außerdem sind sie mit einer Sammelheizung und Isolierverglasung ausgestattet.

Ist diese Ausstattung nicht vorhanden, kann die angegebene Mietpreisspanne unterschritten werden.

V. Zusätzliche Ausstattungsmerkmale

Bei Vorliegen zusätzlicher Ausstattungen kann der Mietpreis den vorgegebenen Rahmen übersteigen. Dies sind z.B.

      • zusätzliches WC
      • Barrierefreiheit
      • Terrasse / Garten
      • hochwertiger Bodenbelag
      • Fahrstuhl
      • Fußbodenheizung

Die Ausstattungsmerkmale können nur Berücksichtigung finden, wenn sie vom Vermieter gestellt werden.

VI. Beurteilung einer Wohnung

Innerhalb der Mietpreisspanne sind die Merkmale einer Wohnung zu berücksichtigen. Entscheidende Kriterien sind z.B.

  • Anzahl der Wohnungen im Hause
  • Lage der Wohnung
    Erd- oder Obergeschoss, Dachgeschoss, Hinterhaus
  • Grundrissgestaltung
    Aufteilung der Wohnung, Verhältnis von Nebenräumen zu Haupträumen
  • Zustand
    Baulicher Zustand  und Unterhaltung der Wohnung, des Treppenhauses, der Fassade, etc.

VII. Wohnlagen

Die Tabellenwerte geben die Mieten für Wohnungen in mittlerer Wohnlage an.

Für Wohnungen in einfacher Wohnlage ist ein Abschlag bis zu 5 % des jeweiligen

Tabellenwertes möglich.

Für Wohnungen in guter Wohnlage ist ein Zuschlag von bis zu 5 % des jeweiligen

Tabellenwertes möglich.

Für die Beurteilung der Wohnlage müssen nachfolgend genannte oder ähnliche Merkmale

überwiegend zutreffen:

Einfache Wohnlage

  • starke Lärm-,Staub und  Geruchsbelästigungen
  • Gewerbenähe
  • Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Behörden etc. sind schlecht erreichbar

Mittlere Wohnlage

  • die meisten Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes liegen in mittlerer Wohnlage ohne  besondere Vor- und Nachteile
  • zumeist dichte Bebauung
  • keine besondere Geruchs- und Lärmbeeinträchtigung
  • Frei- und Grünflächen gleichen den Nachteil von starkem Verkehrsaufkommen aus

Gute Wohnlage

  • aufgelockerte Bebauung
  • Durchgrünung des Wohngebietes
  • Überwiegend Anliegerverkehr
  • gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten
  • gute Verkehrsverbindungen

VIII. Zu- und Abschläge

Bei Wohnungen unter 50 m² ist ein Zuschlag bis 25 % möglich. Bei Wohnungen über 90 m² ist ein Abschlag bis 25 % auf die Anzahl der Quadratmeter möglich, die 90 m² Gesamtgröße übersteigen.

Bei Wohnungen in den Ortsteilen Lette, Sünninghausen und Stromberg ist wegen der Entfernung zum Stadtzentrum ein Abschlag bis zu 10% gerechtfertigt.

IX. Umfassende Modernisierung

Wird eine Wohnung nachträglich umfassend modernisiert, (Bauaufwand beträgt mindestens 1/3 der Kosten für eine vergleichbare Neubauwohnung) kann die Einstufung in die Baualtersklasse in Betracht kommen, die dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Modernisierung entspricht.

Diese Möglichkeit besteht nicht, wenn der Vermieter  von der Möglichkeit der Erhöhung der bisherigen Miete um 11 % der für die Modernisierung der Wohnung aufgewandten Kosten Gebrauch gemacht hat.

Eine umfassende Modernisierung liegt nur dann vor, wenn die Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung einer  zum Zeitpunkt der Modernisierung erstellten Neubauwohnung entspricht.

Laufzeit und Fortschreibung

Der Mietspiegel hat Gültigkeit bis zum 31.12.2022 und soll alle 3 Jahre der Marktentwicklung angepasst werden. Die Daten beruhen u.a. auf Erfahrungs- und Vergleichswerten.

Die Stadtverwaltung Oelde hat auf Anfrage mitgeteilt, dass sie den für sie „freiwilligen“ Mietspiegel z.Z. nicht aktualisieren wird.